
Freitag, 26. August, 2022 - 15:36
Informationen und Formular zu den Jokertagen
Geschätzte Eltern
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Jokerhalbtage oder Jokertage sind im Schulgesetz (SchG) in Art. 21 Abs. 2 und im Reglement zum Gesetz über die obligatorische Schule (SchR) unter Art. 36 a geregelt.
Nach vorgängiger Benachrichtigung können Eltern ihr Kind ohne Angabe von Gründen vier halbe Schultage (kumulierbar) pro Schuljahr (Jokertage) nicht zur Schule schicken.
Das entsprechende Formular steht Ihnen hier und unter dem Link Dokumente zur Verfügung. Bitte beachten Sie dabei die weiterführenden und detaillierten Informationen.
Freundliche Grüsse
Thomas Bertschy, Schuldirektor [PS GTS]