Informationen und Formular zu den Jokertagen

Geschätzte Eltern
Sehr geehrte Damen und Herren

Die Jokerhalbtage oder Jokertage sind im Schulgesetz (SchG) in Art. 21 Abs. 2 und im Reglement zum Gesetz über die obligatorische Schule (SchR) unter Art. 36 a geregelt.
Nach vorgängiger Benachrichtigung können Eltern ihr Kind ohne Angabe von Gründen vier halbe Schultage (kumulierbar) pro Schuljahr (Jokertage) nicht zur Schule schicken.

Das entsprechende Formular steht Ihnen hier und unter dem Link Dokumente zur Verfügung. Bitte beachten Sie dabei die weiterführenden und detaillierten Informationen.

Freundliche Grüsse

Thomas Bertschy, Schuldirektor [PS GTS]